- Besuch eines schulischen Talentförderprogramms
Auf Volksschulstufe muss die Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und der Talentförderung mit dieser Lösung wesentlich besser sein.
Frist für das Einreichen des Antrags: 15. Februar
- An der Volksschule: Dispensationen, wenn du kein schulisches Talentförderprogramm besuchst (dazu benötigst du den Status «Berner Talent». Anschliessend musst du bei deiner Schulleitung ein Dispensationsgesuch einreichen).
Es gilt keine Frist für das Einreichen des Antrags. Damit deine Schule planen kann, solltest du den Antrag jedoch möglichst frühzeitig einreichen. - Auf der Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen)
An den Gymnasien und Fachmittelschulen gibt es verschiedene Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Förderung besonderer Begabungen in den Bereichen Sport, Musik, Gestaltung und Kunst sowie Tanz- Besuch eines Begabtenförderprogramms
- Dispensationen
- Unterstützung durch Coach bzw. Koordinator/in der Schule
Über eine Aufnahme in ein Begabtenförderungsprogramm oder über die Bewilligung von allenfalls benötigten einzelnen weiteren Massnahmen (z.B. Dispensationen) entscheidet die Schulleitung.
Weitere Informationen: